Live statuteSupportedATRacial hatred
§ 283
Strafgesetzbuch
- Target
- Verhetzung — public incitement to violence or hatred against a protected group
- Test
- Public, accessible to many people. Grounds include race, colour, language, religion or belief, nationality, descent, sex, disability, age, sexual orientation.
- Max
- 2 years; 3 if broad public; 6 months to 5 if violence follows
Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Official German, RIS Bundesnormen, StGB §283 Abs. 1 Z 1.
Cite · StGB §283 · as of 2026-09-05
- Verbotsgesetz (Nazi prohibition) is a different instrument. Do not collapse it into §283.